AMNOG: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz in Deutschland

AMNOG steht für Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und bildet seit 2011 einen zentralen Rahmen für die Bewertung und Preisbildung neuer Arzneimittel in Deutschland. Für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen wird nach dem Markteintritt bewertet, ob sie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen aufweisen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bildet anschließend eine wesentliche Grundlage für die Vereinbarung des Erstattungsbetrags.

Das AMNOG verbindet die frühe Nutzenbewertung mit der anschließenden Preisfindung. Für pharmazeutische Unternehmen entstehen daraus Anforderungen an Evidenzplanung, Dossiererstellung, Verfahrensvorbereitung und Market Access.