Leitfaden

G-BA-Beratung: Vorbereitung und Market-Access-Planung in Deutschland

Die Market-Access-Planung für Deutschland beginnt idealerweise vor Abschluss der klinischen Entwicklung. Für die spätere frühe Nutzenbewertung ist entscheidend, ob Studienpopulation, Vergleichstherapie, patientenrelevante Endpunkte und Analysen die deutsche Bewertungsfrage abdecken. Die GBA-Beratung ist deshalb ein zentraler früher Baustein der Market-Access-Planung in Deutschland.

Pharmazeutische Unternehmen können Fragen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT), Studienpopulation und zu patientenrelevanten Endpunkten mit dem G-BA erörtern, solange Konsequenzen für Entwicklung und Evidenzstrategie noch umsetzbar sind. Die Beratung ist keine vorgezogene Nutzenbewertung. Sie basiert auf dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Beratungszeitpunkt und ist nicht rechtlich bindend. Regulatorischer Stand: Oktober 2026.


G-BA-Beratung im Überblick

Die G-BA-Beratung verbindet die klinische Entwicklung eines Arzneimittels mit den Anforderungen der späteren deutschen Nutzenbewertung. Sie ist ein vorgelagerter Baustein des AMNOG-Verfahrens und bereitet die Evidenz für das spätere AMNOG-Dossier vor.

Merkmal

G-BA-Beratung

Institution

Gemeinsamer Bundesausschuss

Kontext

Deutsche frühe Nutzenbewertung

Typische Themen

zVT, Studienpopulation, Endpunkte und weitere Bewertungsfragen

Zeitpunkt

Während der Entwicklung, solange Konsequenzen noch umsetzbar sind

Beratungsgespräch

Bis zu 90 Minuten

Sprache

Deutsch

Ergebnis

Beratungsunterlagen sowie vorläufige und finale Niederschrift

Bindungswirkung

Nicht rechtlich bindend

Funktion

Frühe Einordnung deutscher Market-Access- und Evidenzfragen

Market Access in Deutschland frühzeitig planen

Frühzeitige Market-Access-Planung verbindet die klinische Entwicklung mit den späteren Anforderungen der deutschen Nutzenbewertung.

Entwicklungsfrage

Bedeutung für Market Access in Deutschland

Welche Population wird untersucht?

Muss zur späteren deutschen Bewertungsfrage passen

Welcher Comparator wird verwendet?

Kann die Verwertbarkeit gegenüber der zVT bestimmen

Welche Endpunkte werden erhoben?

Müssen patientenrelevant und geeignet operationalisiert sein

Welche Subgruppen sind verfügbar?

Können für deutsche Teilpopulationen relevant werden

Welche Evidenzlücken bestehen?

Können zusätzliche Analysen oder indirekte Vergleiche erfordern

Welche Fragen bleiben offen?

Können Gegenstand einer G-BA-Beratung werden

Die G-BA-Beratung setzt dort an, wo solche Fragen vor einer relevanten Entwicklungsentscheidung für Deutschland geklärt werden sollen.

Zeitpunkt und Ablauf der G-BA-Beratung

Der Zeitpunkt einer G-BA-Beratung sollte sich danach richten, wann die Ergebnisse noch in klinische Entwicklung, Evidenzplanung oder AMNOG-Strategie einfließen können.

Terminbuchung → Beratungsanforderung → Beurteilung durch den G-BA → Beratungsgespräch → vorläufige Niederschrift → Kommentierung → finale Niederschrift → Umsetzung der Ergebnisse

Zeitpunkt der G-BA-Beratung im Entwicklungsprogramm

Eine frühe G-BA-Beratung ist besonders wertvoll, wenn Änderungen am Entwicklungsprogramm noch möglich sind.

Soll beispielsweise die Wahl des Comparators, die Studienpopulation oder die Erhebung eines Endpunkts diskutiert werden, sollte die Beratung stattfinden, bevor diese Elemente faktisch nicht mehr verändert werden können.

Eine spätere Beratung kann dagegen Fragen zur Dossierstrategie oder zur Einordnung der verfügbaren Evidenz adressieren. Abhängig vom Entwicklungsprogramm können mehrere Beratungen sinnvoll sein.

Termin für die G-BA-Beratung früh reservieren

Beratungstermine sollten frühzeitig reserviert werden. Als Planungsrahmen können zwei bis acht Monate zwischen Terminreservierung und Beratungsgespräch liegen. Die tatsächliche Verfügbarkeit sollte anhand der aktuellen Angaben des G-BA geprüft werden.

Beratungsanforderung etwa zehn Wochen vor dem Termin einreichen

Die Beratungsanforderung wird als Planungsrahmen etwa zehn Wochen vor dem Beratungstermin eingereicht. Bis dahin sollten Beratungsfragen, Unternehmensposition und wissenschaftliche Begründung ausreichend entwickelt sein.

Niederschrift und Nachbereitung der G-BA-Beratung einplanen

Der Beratungsprozess endet nicht mit dem Gespräch. Nach der Beratung folgen Dokumentation, Prüfung der vorläufigen Niederschrift und Auswertung der finalen Ergebnisse.

Beratungsanforderung für den G-BA vorbereiten

Die Beratungsanforderung definiert, welche Fragen der G-BA beurteilt und auf welcher fachlichen Grundlage die Beratung erfolgt.

Eine belastbare Beratungsanforderung verbindet:

  1. präzise Fragestellungen,
  2. wissenschaftlich begründete Positionen,
  3. eine strategische Bewertung möglicher Antworten.

Beratungsfragen an den G-BA präzise formulieren

Eine Beratungsfrage sollte möglichst eindeutig erkennen lassen, welche konkrete Position des G-BA benötigt wird. Vor jeder Frage sollte geklärt werden, ob die mögliche Antwort tatsächlich eine Entscheidung im Entwicklungsprogramm oder in der Market-Access-Strategie beeinflusst.

Eigene Position für jede Beratungsfrage wissenschaftlich begründen

Eine Beratungsfrage sollte mit einer nachvollziehbar begründeten Position des pharmazeutischen Unternehmers verbunden werden. Dabei müssen die unterschiedlichen Anforderungen von Zulassung und Nutzenbewertung berücksichtigt werden.

Antwortszenarien vor der G-BA-Beratung entwickeln

Für jede zentrale Beratungsfrage sollten mögliche Antworten und ihre Konsequenzen vor dem Gespräch durchgespielt werden.

  1. Welche Position vertritt das Unternehmen?
  2. Welche Antwort des G-BA wird erwartet?
  3. Welche alternative Antwort ist realistisch?
  4. Welche Konsequenzen hätten die unterschiedlichen Antworten?

zVT als Fragestellung in der G-BA-Beratung

Die zweckmäßige Vergleichstherapie gehört zu den zentralen frühen Market-Access-Fragen, weil sie den deutschen Vergleichsmaßstab für die Bewertung des Zusatznutzens definiert. Wie sich die Abgrenzung der zVT in der Praxis auswirken kann, zeigt die Analyse zu Donidalorsen und Garadacimab.

zVT in der Beratungsanforderung herleiten

Eine vorgeschlagene zVT sollte anhand der relevanten Kriterien nachvollziehbar hergeleitet werden.

  1. Arzneimittel müssen grundsätzlich für das betreffende Anwendungsgebiet zugelassen sein.
  2. Nichtmedikamentöse Behandlungen müssen im Rahmen der GKV erbringbar sein.
  3. Bestehende G-BA-Beschlüsse, Bewertungen und Empfehlungen sind zu berücksichtigen.
  4. Die Vergleichstherapie soll nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zur zweckmäßigen Therapie gehören.

Umsetzung der zVT im Studiendesign prüfen

Für die Market-Access-Planung ist nicht nur relevant, welche zVT der G-BA nennt, sondern ob das klinische Entwicklungsprogramm diese Vergleichstherapie tatsächlich abbildet.

Fachgesellschaften bei der zVT-Festlegung

Bei Fragen zur zVT werden wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in die Einordnung des Therapiestandards einbezogen.

Eine in der G-BA-Beratung benannte zVT kann sich verändern

Die in einer G-BA-Beratung benannte zVT ist nicht dauerhaft festgelegt. Änderungen von Therapiestandard, Versorgungssituation, Zulassungstext oder Teilpopulationen können eine spätere Anpassung erforderlich machen.

Studienpopulation als Fragestellung in der G-BA-Beratung

Die Studienpopulation muss nicht nur für die Zulassung geeignet sein, sondern auch zur späteren deutschen Bewertungsfrage passen.

Studienpopulation und geplante Indikation abgleichen

Für die Begründung sind insbesondere Ein- und Ausschlusskriterien, geplante Indikation, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Studien- und Zielpopulation, Leitlinien und relevante Publikationen wichtig. Zur Herleitung der deutschen Zielpopulation siehe auch Real-World Evidence im AMNOG-Dossier.

Zulassungspopulation und AMNOG-Zielpopulation gemeinsam planen

Studienpopulation → Zulassungstext → deutsche Patientengruppen → zVT → bewertbare Evidenz

Endpunkte als Fragestellung in der G-BA-Beratung

Endpunkte sollten für die deutsche Nutzenbewertung geklärt werden, solange ihre Erhebung und Operationalisierung noch beeinflusst werden können.

Patientenrelevanz von Endpunkten früh klären

Ein für die klinische Entwicklung relevanter Endpunkt ist nicht automatisch für die deutsche Nutzenbewertung in gleicher Weise verwertbar.

Operationalisierung und Validität getrennt prüfen

Die grundsätzliche Patientenrelevanz eines Endpunkts und seine konkrete Operationalisierung sollten getrennt betrachtet werden.

Weitere Fragestellungen für die G-BA-Beratung

Thema

Mögliche Funktion der Beratung

Epidemiologie

Herleitung der deutschen Zielpopulation einordnen

Jahrestherapiekosten

Annahmen und Berechnungslogik diskutieren

Indirekte Vergleiche

Geplante vergleichende Evidenzstrategie adressieren

Neue Daten

Verfügbarkeit zukünftiger Daten und mögliche Konsequenzen einordnen

G-BA-Beratungsgespräch vorbereiten

Eine fachlich belastbare Beratungsanforderung braucht eine ebenso strukturierte Vorbereitung des eigentlichen Gesprächs.

Multidisziplinäre Delegation für die G-BA-Beratung

Die Delegation sollte die für die Fragen erforderlichen Kompetenzen abdecken. Als möglicher Rahmen werden vier bis zehn Personen genannt.

Verantwortlichkeiten für jede Beratungsfrage festlegen

Vorbereitungspunkt

Vor dem Gespräch klären

Verantwortlichkeit

Wer führt bei der Frage?

Position

Welche Position vertritt das Unternehmen?

Antwortszenarien

Welche Antworten sind denkbar?

Reaktion

Welche Konsequenz folgt?

Rückfragen

Was muss bei Unklarheit geklärt werden?

Kritische Antwortszenarien simulieren

Eine Simulation sollte nicht nur die erwartete Position des G-BA abbilden, sondern auch Ablehnung, alternative zVT, Interpretationsspielraum und zusätzliche Rückfragen. Dieselbe Logik gilt für die spätere Anhörung im AMNOG-Verfahren.

Ablauf des G-BA-Beratungsgesprächs

Merkmal

G-BA-Beratungsgespräch

Dauer

Bis zu 90 Minuten

Sprache

Deutsch

Format

WebEx; Präsenz auf Anfrage

Vertreter des G-BA

Typischerweise 2 bis 4

Grundlage

Eingereichte Beratungsfragen und Unterlagen

Ergebnisse der G-BA-Beratung in die Market-Access-Strategie übersetzen

Das Ergebnis einer G-BA-Beratung wird für die Market-Access-Strategie erst dann relevant, wenn daraus konkrete Entscheidungen für Entwicklung, Evidenzplanung und AMNOG-Dossier abgeleitet werden.

Unterlagen nach der G-BA-Beratung auswerten

Dazu können Stellungnahmen von BfArM oder PEI, AkdÄ und Fachgesellschaften, Unterlagen zur zVT sowie vorläufige und finale Niederschrift gehören.

Vorläufige Niederschrift der G-BA-Beratung prüfen

  1. Sind die wesentlichen Aussagen korrekt dokumentiert?
  2. Gibt es relevanten Interpretationsspielraum?
  3. Fehlen wichtige Punkte?
  4. Ist eine Kommentierung erforderlich?

Konsequenzen für Evidenz- und AMNOG-Strategie ableiten

Wie sich Evidenzentscheidungen später in der Bewertung auswirken, zeigt der Beitrag zum Evidenztransfer im AMNOG.

Ergebnis

Mögliche Konsequenz für Market Access

Erwartete zVT bestätigt

Evidenzstrategie fortführen

Alternative zVT

Comparator-/ITC-Strategie prüfen

Teilpopulation identifiziert

Subgruppen und Datenverfügbarkeit prüfen

Endpunkt kritisch eingeordnet

Endpunktstrategie überprüfen

Studienpopulation nur teilweise passend

Zulassungs- und Bewertungsstrategie analysieren

Frage bleibt offen

Szenarien oder erneute Beratung prüfen

G-BA-Beratung unter EU-HTA

Die G-BA-Beratung behält unter EU-HTA eine nationale Funktion. Zur Einordnung siehe EU HTA in Deutschland und das JCA-Verfahren.

G-BA-Beratung und Joint Scientific Consultation erfüllen unterschiedliche Funktionen

Die europäische Entwicklungsberatung ist im Guide zur Joint Scientific Consultation beschrieben.


Joint Scientific Consultation

G-BA-Beratung

Ebene

Europäisch

Deutschland

Schwerpunkt

Gemeinsame europäische Evidenzanforderungen

Deutsche Bewertungsfragen

Kontext

JCA / EU-HTA

Deutsche frühe Nutzenbewertung

Funktion

Europäische Entwicklungsberatung

Nationale Market-Access-Planung

Checkliste für die G-BA-Beratung

  1. Ist der Beratungstermin früh genug?
  2. Welche Market-Access-Entscheidung soll die Beratung unterstützen?
  3. Welche Fragen müssen tatsächlich gestellt werden?
  4. Ist für jede Frage eine wissenschaftlich begründete Position vorbereitet?
  5. Sind erwartete und alternative Antwortszenarien definiert?
  6. Sind zVT, Studienpopulation und Endpunkte mit dem Entwicklungsprogramm abgeglichen?
  7. Sind Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt?
  8. Ist definiert, wie die Ergebnisse in Entwicklungs-, Evidenz- und AMNOG-Strategie übersetzt werden?

Häufige Fragen

Wann sollte eine G-BA-Beratung stattfinden?

Eine G-BA-Beratung sollte so früh stattfinden, dass relevante Ergebnisse noch in klinische Entwicklung, Evidenzplanung oder Market-Access-Strategie einfließen können. Den Gesamtablauf bis zur Preisverhandlung beschreibt der Guide zum AMNOG-Verfahren.

Wie lange im Voraus sollte ein Termin für eine G-BA-Beratung reserviert werden?

Als Planungsrahmen können zwei bis acht Monate zwischen Terminreservierung und Beratungsgespräch liegen.

Welche Fragen können mit dem G-BA beraten werden?

Zentrale Themen sind zVT, Studienpopulation und patientenrelevante Endpunkte. Je nach Verfahren können außerdem Epidemiologie, Jahrestherapiekosten, indirekte Vergleiche und neue Daten relevant sein.

Ist die zVT aus einer G-BA-Beratung bindend?

Nein. Die zVT basiert auf dem Kenntnisstand zum Beratungszeitpunkt und kann sich später verändern.

Kann der G-BA statistische Analysen vorab bewerten?

Bestimmte statistische Aspekte werden nicht abschließend vorab beurteilt. Dazu gehören insbesondere Hypothesen, Fallzahlplanung und statistische Modelle.

Wie läuft das G-BA-Beratungsgespräch ab?

Das Gespräch dauert bis zu 90 Minuten, findet auf Deutsch statt und wird grundsätzlich per WebEx durchgeführt; Präsenztermine sind auf Anfrage möglich.

Welche Unterlagen stehen nach der G-BA-Beratung zur Verfügung?

Nach der Beratung können Stellungnahmen beteiligter Institutionen und Fachgesellschaften, Unterlagen zur zVT sowie eine vorläufige und finale Niederschrift bereitgestellt werden.

Ist eine G-BA-Beratung unter EU-HTA weiterhin relevant?

Ja. Die G-BA-Beratung kann weiterhin nationale Fragen der deutschen Nutzenbewertung adressieren, die die europäische Joint Scientific Consultation nicht automatisch löst.

Wer unterstützt bei der Vorbereitung einer G-BA-Beratung?

co.value unterstützt pharmazeutische Unternehmen bei der strategischen und fachlichen Vorbereitung von G-BA-Beratungen im Rahmen der Market-Access-Planung für Deutschland. Die Unterstützung kann die Analyse der Ausgangssituation, die Entwicklung und wissenschaftliche Begründung der Beratungsfragen, die Vorbereitung möglicher Antwortszenarien, die Simulation des Beratungsgesprächs sowie die Ableitung von Konsequenzen für Evidenz- und AMNOG-Strategie umfassen.

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